- Arbeitnehmer/-innen ohne Berufsabschluss
- Arbeitnehmer/-innen, die mindestens vier Jahre einer Tätigkeit nachgehen, für die sie keinen berufsabschluss haben.
- Arbeitnehmer/-innen mit Berufsabschluss, die einer der Ausbildung entsprechenden Tätigkeit nachgehen
|