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Welche Weiterbildungsmaßnahmen werden gefördert?
  • Maßnahmen, die zu einem anerkannten Berufsabschluss führen oder die Arbeitnehmer/-innen hierfür teilqualifizieren.
  • Alle Maßnahme müssen für die Weiterbildungsförderung nach dem SGB III zugelassen sein.
  • Maßnahmen, die den Arbeitnehmer/-innen Kenntnisse vermitteln, die sie auch für andere Tätigkeiten auf dem Arbeitsmarkt nutzen können.
  • Maßnahmen, die den Arbeitnehmer/-innen arbeitsplatzbezogene Kenntnisse vermitteln.
 
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Bildungsprämie
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Qualifizierung bei Kurzarbeit
 

 

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