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Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Vertrag Alle Anmeldungen müssen schriftlich erfolgen. Der Vertragsabschluss über das Seminar kommt durch schriftliche Anmeldebestätigung durch die Train&Education Ltd. oder durch beiderseitige Vertragsunterzeichnung, in dem gegebenenfalls der individuelle Leistungsumfang und / oder weitere Seminarmodalitäten geregelt sind, zustande. Vertragsergänzungen, -abänderungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
§ 2 Seminargebühr Soweit im Vertrag nicht ausdrücklich anders geregelt, ist die Seminargebühr bis spätestens fünf Tage vor Kursbeginn zu entrichten. Reise-, Übernachtungs- und sonstige Tagungskosten sind nicht im Seminarpreis enthalten, soweit nicht anders vereinbart. Der Leistungsnehmer hat die vertraglich vereinbarten Seminargebühren und -kosten vollständig zu entrichten, auch wenn einzelne Seminarveranstaltungen, gleich aus welchem Grunde, von ihm versäumt werden.
§ 3 Leistungen Inhaltliche und/oder organisatorische Änderungen oder Abweichungen von beschriebenen Leistungen (einschließlich einer evtl. Verkürzung oder Verlängerung des Seminars) können vor oder während der Durchführung des Seminars vorgenommen werden, soweit diese Änderungen oder Abweichungen das Seminar in seiner Zielsetzung nicht völlig verändern.
§ 4 Rücktritt vom Schulungsvertrag Die Train&Education Ltd. kann vor Beginn des Seminars vom Vertrag zurücktreten, wenn die von Ihr festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist oder aus anderen wichtigen Gründen (höhere Gewalt, plötzliche Erkrankung des Referenten usw.) vor Seminarbeginn von einer Durchführung absehen. Ggf. entrichtete Seminargebühren werden zurückerstattet. Tritt nach Beginn ein wichtiger Grund (höhere Gewalt, plötzliche Erkrankung der Referenten usw.) ein, der die Durchführung des Seminars unmöglich macht oder erheblich erschwert, behält sich die Train&Education Ltd. einen Ersatztermin vor. In diesem Falle erhält der Leistungsnehmer unverzüglich eine entsprechende Mitteilung. Haftungs- und Schadensersatzansprüche des Leistungsnehmers sind in jedem Falle ausgeschlossen. Sollte ein Ersatztermin nicht zustande kommen ist Train&Education Ltd. zum Rücktritt vom Schulungsvertrag berechtigt. Rücktrittsbedingte Ersatzansprüche gegen Train&Education Ltd. bestehen in diesem Fall nicht. Der Leistungsnehmer ist berechtigt vom Schulungsvertrag zurückzutreten, sofern Train&Education Ltd. eine entsprechende schriftliche Erklärung spätestens 21 Tage vor Seminarbeginn zugeht. In diesem Falle ist eine Bearbeitungsgebühr von 15% des vereinbarten Seminargesamtpreises zu entrichten.
§ 5 Haftung Der Leistungsgeber übernimmt keine Haftung für einen mit dem Seminar beabsichtigten Erfolg und/oder eine gegebenenfalls beabsichtigte Zulassung zu Prüfungen und/oder das Bestehen solcher Prüfungen, gleich welcher Art diese sind. Soweit die Seminare in den Räumlichkeiten des Leistungsnehmers stattfinden, ist dieser für die Ausstattung der Räume und die Erfüllung der Sicherheitsvorschriften und Unfallverhütungsbestimmungen verantwortlich. Bei Seminarveranstaltungen in den Räumen des Leistungsgebers ist eine etwaige Haftung sowohl gegen den Leistungsgeber, als auch gegen dessen Erfüllungs- oder Verrichtungshilfen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Der Leistungsgeber haftet nicht für die eingebrachten Sachen des Leistungsnehmers (Garderobe, Schulungsmaterial usw.).
§ 6 Urheberrecht Dem Kunden ist es nicht gestattet, die Skripte oder sonstigen Seminarmaterialien (inkl. zur Verfügung gestellter Software) ohne schriftliche Zustimmung des Leistungsgebers ganz oder auszugsweise zu reproduzieren, in datenverarbeitenden Medien aufzunehmen, in irgendeiner Form zu verbreiten und/oder Dritten zugänglich zu machen.
§ 7 Datenschutz Train&Education Ltd. behält sich vor, die personenbezogenen Daten des Leistungsnehmers unter Beachtung der geltenden datenschutztechnischen Regelungen zu speichern und zu nutzen. Der Leistungsnehmer ist auch nach Abwicklung des Vertragsverhältnisses mit dem Erhalt von Informationsmaterial des Leistungsgebers einverstanden.
§ 8 Schlussbestimmung Ergänzungen oder Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. |
| Bildungsprämie |
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| Qualifizierung bei Kurzarbeit |
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