Sie haben keinen Berufsabschluss und gehen mindestens seit vier Jahren einer Tatigkeit nach. Sie möchten sich mit Zusatzwissen qualifizieren und Ihnen ist wichtig, dass die Weiterbildung für die Förderung durch die Arbeitsagentur genehmigt ist. Dann sind Sie bei uns genau richtig.
Wer wird gefördert?
- Arbeitnehmer/-innen ohne Berufsabschluss
- Arbeitnehmer/-innen, die mindestens vier Jahre einer Tätigkeit nachgehen, für die sie keinen berufsabschluss haben.
- Arbeitnehmer/-innen mit Berufsabschluss, die einer der Ausbildung entsprechenden Tätigkeit nachgehen
Welche Weiterbildungsmaßnahmen werden gefördert?
* Maßnahmen, die zu einem anerkannten Berufsabschluss führen oder die Arbeitnehmer/-innen hierfür teilqualifizieren.
* Alle Maßnahme müssen für die Weiterbildungsförderung nach dem SGB III zugelassen sein.
* Maßnahmen, die den Arbeitnehmer/-innen Kenntnisse vermitteln, die sie auch für andere Tätigkeiten auf dem Arbeitsmarkt nutzen können.
* Maßnahmen, die den Arbeitnehmer/-innen arbeitsplatzbezogene Kenntnisse vermitteln.
In welcher Höhe werden die Weiterbildungskosten erstattet?
* Die Agentur für Arbeit erstattet die vollen Lehrgangskosten.
* Es wird ein Zuschuss zu Fahrt- und Kinderbetreuungskosten gezahlt.
* Die Agentur für Arbeit erstattet 25 bis 80 Prozent der Lehrgangskosten, je nach Art der Qualifizierung, der Betriebsgröße und der Person des Arbeitsmehmers.



