Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter Älterer in Unternehmen (WeGebAU)

Machen Sie mehr aus Ihren Arbeitnehmern – und mehr aus Ihrem Unternehmen!
Eigentlich ist dies eine ganz einfache Wahrheit: Je mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können, desto wichtiger sind sie für das Unternehmen. Man profitiert von ihrem Können, und zwar auf vielen Ebenen.

Qualifizierte Fachkräfte

* sind die Basis jeden Unternehmenserfolgs
* sichern die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens
* gewährleisten eine hohe Qualität der Arbeitsergebnisse
* sind für die Weiterentwicklung des Unternehmens unerlässlich
* sind motiviert und setzen sich engagiert für die Ziele Ihres Unternehmens ein


Das alles heißt: Von qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern haben alle etwas – und Sie als Unternehmer am meisten.

Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt kleine und mittlere Unternehmen mit dem Programm „Weiter - bildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen“ (WeGebAU) bei der Qualifizierung ihrer Beschäftigten.

zwei Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung stehen zur Wahl:

1. einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt für Geringqualifizierte
2. die Erstattung der Weiterbildungskosten für Geringqualifizierte oder Ältere

Zu 1) Förderung mit Arbeitsentgeltzuschuss
Sie erhalten für die Qualifizierung Ihrer ungelernten oder gering qualifizierten Arbeitnehmer

* einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt
* eine Pauschale zu den Sozialversicherungsbeiträgen

Der Zuschuss wird für den Zeitraum gezahlt, in dem Ihre Arbeitnehmer wegen der Teilnahme an der Weiterbildung ihre Arbeitsleistung nicht erbringen können.

Bei extern stattfindenden Weiterbildungen sind Zuschüsse bis zu 100 % möglich. Bei innerbetrieblichen Weiterbildungen liegt die Zuschusshöhe bei bis zu 50 %. Die Förderhöhe wird entsprechend des Qualifizierungsbedarfs und des weiterbildungsbedingten Arbeitsausfalls individuell festgelegt.
Rechtsgrundlage: § 235c SGB lll

Zu 2) Förderung der Weiterbildungskosten
Die Agentur für Arbeit erstattet gering qualifizierten oder älteren Beschäftigen

* die Lehrgangskosten

* einen Zuschuss zu den notwendigen übrigen Weiterbildungskosten

Die Arbeitnehmer erhalten einen Bildungsgutschein. Damit können sie unter Weiterbildungsangeboten wählen, die für die Förderung zugelassen sind.
Die Bundesagentur für Arbeit erstattet Weiterbildungskosten, wenn die vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten über arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen hinausgehen und Sie Ihre Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes für die Teilnahme freistellen.

Geben Sie jetzt Ihren gering qualifizierten und älteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Chance, sich beruflich weiterzubilden!

Sie sind am Programm WeGebAU interessiert?
Dann rufen Sie uns an. Sprechen Sie mit unserem für WeGebAU beauftragten externen Weiterbildungsberatern
Beratertelefon: 02203/1837534

 

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